FAIRNESS IST UNS WICHTIG -
Änderung der Ruhezeitbeantragungen
Gegenseitige Fairness steht für unser Unternehmen, neben anderen Punkten, ganz weit oben.
Darum möchten wir gar nicht um den heißen Brei herumreden.
Die Ruhezeit ist ein Entgegenkommen von uns an unsere Mitglieder. Somit sind wir eins von ganz wenigen Studios deutschlandweit, die so etwas überhaupt für ihre Mitglieder anbieten. Darum haben wir gegenseitige Fairness erwartet. Leider sind wir in den letzten Monaten von zahlreichen Mitgliedern, was die Ruhezeit betrifft, extrem ausgenutzt worden. Das macht uns als Dienstleister sehr traurig, sprachlos und zum Teil auch wütend.
Aus diesem Grund gelten ab 01.01.2023 folgende Neuerungen:
- Eine Ruhezeit gibt es nur noch aus medizinischen Gründen und/oder bei einer Reha.
- Eine Ruhezeit gibt es nur noch bei Vorlage eines Beleges (ärztliches Attest / Krankenschein).
- Eine Ruhezeit kann erst beantragt werden, wenn sie mindestens 14 Tage oder mehr beträgt.
- Eine Ruhezeit gilt nur so lange wie die Dauer auf dem Attest / Krankenschein hinterlegt ist.
- Eine Ruhezeit kann nur noch in schriftlicher Form (Brief / Email) eingereicht werden.
Leider sehen wir uns dazu gezwungen diese Schritte ab den 01.01.2023 zu ergreifen.