Ruhezeitenregelung
Als Gesundheitsanbieter möchten wir, dass ihr wisst, dass wir eure Anliegen ernst nehmen. Als eines der wenigen Studios in ganz Deutschland, die aus Kulanz überhaupt Ruhezeiten genehmigen, ist es uns wichtig, eine ausgewogene Balance zwischen dem Mitgliedsbeitrag und den Ausfallzeiten zu finden. Unser Mitgliedsbeitrag ist sorgfältig kalkuliert, um die Qualität unserer Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und die finanzielle Stabilität des Gesundheitsstudios zu gewährleisten. Daher unterliegen Ruhezeiten gewissen Bedingungen.
- Ruhezeiten können daher nur aus medizinischen Gründen, die länger als 14 Tage andauern, unter Vorlage eines Nachweises genehmigt werden. Das können Atteste, Kuranträge oder Krankenhausbescheinigungen sein.
- 2. Ruhezeiten müssen schriftlich in Textform vor Ort, per Post oder per E-Mail unter info@alterbahnhof.eu eingereicht werden. Der Weg über Telefon oder WhatsApp ist ausgeschlossen.
- Ruhezeiten können nur vor oder während des Ruhezeit-Zeitraums einge-reicht werden. Ruhezeiten, die nachträglich eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
- Als Alternative zur Ruhezeit: Schicke eine Vertretung, die während deiner Abwesenheit mit deiner Mitgliedschaft trainiert. Diese muss sich lediglich einen ersten Termin bei uns buchen, und los geht es.
- Bereits gebuchte Mitgliedsbeiträge werden gutgeschrieben und mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag verrechnet. Wir bitten um euer Verständnis für diese Regelung, die dazu dient, einen fairen Ausgleich für alle Mitglieder zu schaffen.
Wir danken euch für eure Mitwirkung an der Umsetzung der Ruhezeitenregelung.
Lasst uns gemeinsam ein angenehmes und effektives Trainingserlebnis im Gesundheitsstudio Alter Bahnhof schaffen.

