Rehasport
Durchführung von Rehasport in Großräschen
Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Deiner ges. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichst Du die Verordnung bei Deiner Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommst anschließend mit dieser in unsere Trainingsstätte in Großräschen. Diese findest du im Gesundheitsstudio Alter Bahnhof.
Welche Leistungen werden übernommen?
Die Kostenträger (Krankenkassen) übernehmen die Leistungen nach den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011. Diese umfassen i.d.R. 50 Gymnastikstunden, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen. Der Zeitraum wird bei Genehmigung der Verordnung von der Krankenkasse festgelegt.
Die Leistungen des VGR OSL e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Was ist das Ziel von Rehasport?
Ziel des Rehabilitationssports ist es
- Schmerzen zu lindern
- Ausdauer und Muskelkraft zu stärken
- mehr Mobilität im Alter erhalten
- Koordination und Flexibilität zu verbessern
- Körpergewicht zu reduzieren
- das Selbstbewusstsein aufzubauen und
- Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten
Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Bekommt man auch individuelle Leistungen?
Für die Nutzung von Zusatzleistungen außerhalb der Gymnastikstunden gibt es unteschiedliche Möglichkeiten. Der monatliche Beitrag richtet sich nach der gebuchten Leistung. Lass Dich einfach unverbindlich Beraten!
Möchte der Rehasportler nach der Maßnahme den Rehasport auf eigene Kosten fortführen, so erhöht sich der Betrag entsprechend.
Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/ physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Er kann aber auch bei akuten Beschwerden verordnet werden.
Hier findest Du eine Übersicht über Erkrankungen, die eine Teilnahme am Rehasport rechtfertigen.
Erkrankungen Orthopädie:
- Wirbelsäulen-/Haltungsschäden
- Gelenkschäden
- Rückenschmerzen und Nackenschmerzen
- Osteoporose
- Morbus Bechterew
- Skoliose
- usw.